Unser Beizwild
Beizwild
Wir jagen mit unseren Greifvögeln je nach Art und Größe auf verschiedenes Niederwild (Haarwild und Federwild)
Dazu zählen z.B. Kaninchen, Hase, Rehwild, Krähe, Elstern, Gans, Fasan und Ringeltaube.
Mit den Vögeln vom hohen Flug, dazu zählen die Falken, beizen wir in erster Linie Flugwild.
Mit den Vögeln vom niederen Flug kann sowohl auf Flug- als auch auf Haarwild gebeizt werden.
Je nach Vorkommen des Beizwildes wird vor allem in Stadtparks, Friedhöfen und offenen Feldern gejagt, eher seltener in Wäldern aufgrund schwierigerer Bedingungen für unsere Beizvögel.
Das Beizwild wird dort bejagt, wo es auf Grund eines meist zu hohen Bestandes bereits für Schäden gesorgt hat.
Jagdethik
Als Grundsatz für die Jagd mit dem abgetragenen Greifvogel auf freilebendes Wild, gilt für uns die Ehrfurcht vor der Kreatur.
Nach einem Fehlflug setzen wir unseren Beizvogel nicht erneut auf das bereits angejagte Wild an.
Gebeiztes Wild, wird von uns aus Tierschutzgründen sofort abgefangen, auch wenn der Greifvogel selbst dazu in der Lage wäre seine Beute zu töten.
Wir jagen nur auf nicht im Bestand bedrohte Arten und nur innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Jagdzeiten der einzelnen Bundesländern.
Nach dem Bundesjagdgesetz §1Abs.3 verpflichten wir uns bei der Ausübung der Jagd, die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
Versorgung und Verwendung des Beizwildes
Gebeiztes Wild verwerten wir sowohl als Futter für unsere Greifvögel als auch als hochwertiges Lebensmittel.
Die Nutzung als Lebensmittel erfolgt erst nach Versorgung des Wildes unter Einhaltung der Wildbrethygiene und den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen.